Pflegekosten

Welche Kosten für Sie entstehen

Entgelte für vollstationäre Pflege

Der monatliche Eigenanteil für den Bewohner für Pflege, Wohnen und Verpflegung bezieht sich auf einen dauerhaften Aufenthalt in unserem Hause:
 

Pflegegrad Monatlicher Eigenanteil
Widdern
ohne Leistungszuschlag
Monatlicher Eigenanteil nach Abzug Leistungszuschläge durch Pflegekasse
Dauer Leistungsbezug bis 12 Monate = 5 %
Kostenübernahme
Dauer Leistungsbezug 13 – 24 Monate = 25 %
Kostenübernahme
Dauer Leistungsbezug 25 – 36 Monate = 45 %
Kostenübernahme
Dauer Leistungsbezug ab 37. Monat = 70 %
Kostenübernahme
I 3.029,55 €
II 2.896,22 € 2.819,85 € 2.514,39 € 2.208,93 € 1.827,10 €
III 2.896,41 € 2.820,03 € 2.514,53 € 2.209,03 € 1.827,15 €
IV 2.896,30 € 2.819,92 € 2.514,44 € 2.208,97 € 1.827,12 €
V 2.896,27 € 2.819,90 € 2.514,43 € 2.208,95 € 1.827,11 €

 

Pflegegrad Monatlicher Eigenanteil
Möckmühl
ohne Leistungszuschlag
Monatlicher Eigenanteil nach Abzug Leistungszuschläge durch Pflegekasse
Dauer Leistungsbezug bis 12 Monate = 5 %
Kostenübernahme
Dauer Leistungsbezug 13 – 24 Monate = 25 %
Kostenübernahme
Dauer Leistungsbezug 25 – 36 Monate = 45 %
Kostenübernahme
Dauer Leistungsbezug ab 37. Monat = 70 %
Kostenübernahme
I 3.094,04 €
II 2.967,40 € 2.889,61 € 2.578,43 € 2.267,25 € 1.878,27 €
III 2.967,29 € 2.889,51 € 2.578,35 € 2.267,19 € 1.878,23 €
IV 2.967,17 € 2.889,40 € 2.578,26 € 2.267,12 € 1.878,20 €
V 2.967,15 € 2.889,37 € 2.578,23 € 2.267,11 € 1.878,19 €

 
(gültig ab 01.02.2023)

Um den Bewohner vor einer Überforderung durch stetig steigende Pflegekosten zu schützen, zahlen die Pflegekassen ab dem 01.01.2022 für die gesetzlich Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5, die vollstationäre Pflege erhalten, einen bestimmten Prozentsatz als sog. Leistungszuschlag für die pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe des Leistungszuschlages steigt mit der Dauer des Bezuges der vollstationären Pflegeleistungen. Das bedeutet für Sie: der zu zahlende Eigenanteil sinkt mit der Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung.

Sollte das persönliche Einkommen für die Begleichung des monatlichen Eigenanteils nicht ausreichen, ist grundsätzlich eine Bezuschussung über die Leistungen des Pflegekasse hinaus durch die öffentliche Hand möglich. Hierbei sind die persönlichen Vermögensverhältnisse von wesentlicher Bedeutung. Hierzu beraten wir Sie gern ausführlich und unterstützen Sie selbstverständlich bei alle Verfahrensfragen und Anträgen.

Kurzzeit und Tagespflege rechnen wir Ihnen anteilig auf oben genannte Monatskosten um.

Die in den Entgelten enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis.