Regeln für Besuche im Haus und für die Mitnahme von Bewohnern

on 19. Januar 2022 Schwandorf

Guten Tag und Grüß Gott, sehr geehrte Angehörige, Betreuer und Freunde unserer Bewohnerschaft,
hier die Regeln für Besuche im Haus und für die Mitnahme von Bewohnern, Stand 19.01.2022.

  • Reguläre Besuche sind für max. 2 Besucher für jeden besuchten Bewohner möglich.
  • Kinder und Jugendliche, die altersbedingt nicht geimpft werden können, dürfen nur in Fällen von Bewohnergeburtstagen oder sozial vergleichbaren Sonderanlässen zu Besuch kommen und müssen einen max. 48h alten, negativen PCR-Test vorweisen können.
  • Ungeimpfte Besucher müssen pro Person einen bei Besuchsbeginn max. 48h alten negativen PCR-Test vorweisen können.
  • Vollständig geimpfte bzw. nach jeweils geltender Legaldefinition ausgeheilte und hinreichend oft nachgeimpfte Besucher müssen pro Person einen bei Besuchsbeginn max. 24h alten negativen PoC-Test einer akkreditierten Teststation (z.B. „Clever Fit“ Schwandorf) vorweisen können. Schriftliche Arbeitgeber- o.a. Tests o. dgl. reichen als Nachweis leider nicht aus.
  • Die Einrichtung kann ab sofort leider keine unentgeltlichen Schnelltests mehr zur Verfügung stellen.
  • Besuche sind nur in Einzelzimmern, im Foyer oder, soweit witterungsbedingt vertretbar, im Außenbereich möglich. In belegte Doppelzimmer können Besucher nicht eingelassen werden. Es sind verbindlich FFP-2 / KN-95-Masken zu tragen, ein Mindestabstand von 1,5m muss gewahrt bleiben.
  • Das Verfahren von Besuchen anlässlich von besonderen Geburtstagen oder auch in finalen Situationen muss vor dem Besuch mit der Verwaltung des Hauses abgestimmt werden. Ggfs. muss die Einrichtung ein Votum des Gesundheitsamtes einholen. Bitte um Beachtung: Genaue Besuchsbedingungen in solchen Situationen können sich täglich ändern.
  • Die Mitnahme von Bewohnern nach Hause oder in geschlossene Räume außerhalb der Einrichtung durch geimpfte bzw. nach jeweils geltender Legaldefiniton ausgeheilte und hinreichend oft nachgeimpfte Angehörige ist nur möglich, wenn die betreffenden Bewohner (m/w/d) vollständig geimpft sind die und Angehörigen zuvor die sog. Verantwortungsübernahmeerklärung unterzeichnet haben. Bitte um Beachtung: Genaue Besuchsbedingungen in solchen Situationen können sich täglich ändern.
  • Die Mitnahme von Bewohnern (m/w/d) innen durch Ungeimpfte bedarf der vorherigen Abstimmung zwischen Besuchenden, der Einrichtung und dem Gesundheitsamt.
  • Der Mitnahme von nicht vollständig geimpften und/oder nicht nach jeweils geltender Legaldefinition ausgeheilten und hinreichend oft nachgeimpften Bewohnern kann leider nicht zugestimmt werden.

Die Einrichtung bittet um Ihr Verständnis dafür, dass Besuche, die nicht im Rahmen der o.a. Vorgaben erfolgen können, unter dem Vorbehalt jederzeitiger Zurückweisung stehen.